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Auszug aus dem Text der Petition vom 26.04.2009 des DOH e.V. an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:

... Sowohl DOSB und DLV als auch BMI haben die vorab in Erklärungen und Offenen Briefen vorgetragenen Einwände der vom Bundesverwaltungsamt gemäß Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) anerkannten Doping-Geschädigten, Mitglieder des DOH e.V., ignoriert. Die Opfer haben sich gegen die seit Monaten geplante pauschale Entlastung von Dopingtätern gewandt und erklärt, dass sie ,,Geständnisse" oder ,,Entschuldigungen", die keinen Beitrag zur konkreten Aufklärung begangenen Unrecht im Einzelfall leisten, nicht akzeptieren.

Der deutsche Sport, seine Landessportbünde, Fachverbände und Olympiastützpunkte beschäftigen diese und Dutzende weitere Bundes-, Landes- und Stützpunkttrainer seit z. T. fast zwei Jahrzehnten trotz deren bekannter und dokumentierter Vergangenheit als Dopingtäter und/oder Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS).

Wissentlich wurde und wird damit gegen die verbindlichen Antidoping-Klauseln in den Fördermittel-Zuwendungsbescheiden des BMI an DOSB, Sportfachverbände und Olympiastützpunkte sowie in einigen Fällen gegen Auflagen des BMI entsprechend dem Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - SIUG) verstoßen.

Auch die vom BMI eingesetzte ,,Projektgruppe Sonderprüfung Doping" stellte in ihrem Bericht vom 31. Juli 2007 fest, dass ,,in Dopingpraktiken verwickelte" Trainer entgegen den zwischen BMI und Sport getroffenen Vereinbarungen ,,mittelbar von Bundeszuwendungen" profitieren. Dieser Bericht hält auch fest, dass das Bundesverwaltungsamt ,,im Rahmen der Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel in der Vergangenheit (seit 1982) nie untersucht [hat], ob die im Bewilligungsbescheid erhobenen Anforderungen der Anti-Doping-Klausel eingehalten wurden". Diese Verstöße gegen die Bewilligungsbescheide, d.i. missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern, sollen nun mit dieser o.g. pauschalen Erklärung im Nachhinein als bereinigt gelten.

Die Beschwerde richtet sich gegen das Bundesministerium des Innern. Mit der Pressemitteilung vom 6. April d. J. akzeptierte der Bundesinnenminister pauschal die genannten Verstöße von Sportfachverbänden und Olympiastützpunkten gegen zuwendungsrechtliche Vorschriften, mithin die rechtswidrige Verwendung von Steuermitteln ohne Offenlegung und ohne Einbeziehung des Parlaments.

Verlangt wird die Einhaltung der entsprechenden bestehenden Gesetze bzw. Bestimmungen und Verordnungen.Wie oben bereits angeführt, verweisen wir auf mutmaßlichen Anstellungsbetrug der Doping- und MfS-belasteten Trainer, die über Jahre hinweg ihre Vergangenheit geleugnet haben.
Außerdem verweisen wir auf den fortgesetzten Rechtsbruch durch DOSB, Sportfachverbände und Olympiastützpunkte, die wissentlich und willentlich gegen zuwendungsrechtliche Vorschriften über die Gewährung und Verwendung von Bundesmitteln verstoßen haben.

Wir verweisen darüber hinaus auf das StUG, das auch nach Auslaufen der Regelüberprüfung mit der Siebten Novelle vom 2I. Dezember 2006 nach § 21, Abs. 6 g die ,,Überprüfung von Trainern und verantwortliche Betreuern von Mitgliedern der deutschen Nationalmannschaften" explizit ermöglicht. Diese Ausnahmeregelung wurde seinerzeit auf Betreiben des DOSB in das StUG aufgenommen, um, wie in einem Schreiben des DOSB an den federführenden Bundestagsausschuss für Kultur und Medien vom 27. Oktober 2006 formuliert wurde, den Anforderungen an ,,Glaub- und Vertrauenswürdigkeit" sowie die ,,Vorbildwirkung" von leitenden Mitarbeitern des Sports sowie von Trainern und Betreuern von deutschen Nationalmannschaften gerecht werden zu können.Weiter heißt es in diesem Schreiben, nach den Zuwendungsrichtlinien des BMI ,,werden die Spitzenverbände des Sports ausdrücklich verpflichtet, keine Personen zu beschäftigen, die früher für die Stasi tätig waren". Im März d.J. wurde der Fall des einstigen Biathlon-Cheftrainers der DDR, Wilfried Bock, öffentlich, der seit 2002 am Olympiastützpunkt Chemnitz/Dresden bzw. am Biathlon- Stützpunkt Altenberg/Sachsen trotz bekannter Verpflichtung als Führungs- IM (Inoffizieller Mitarbeiter zur Führung anderer IM) beschäftigt ist und u.a. aus Bundesmitteln finanziert wurde. Bock betreut Athleten der Nationalmannschaft.